Energieförderung gilt ab 01.02.2024

Im Zeitalter des Klimawandels und der Energiewende ist es wichtiger denn je, nachhaltige Energielösungen zu fördern und zu nutzen. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unserem Know-how bieten wir unseren Kunden eine umfassende Beratung und ein Komplettpaket von der Planung über die Montage bis hin zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen einschließlich Energiemanagement. Dazu zählt auch, dass wir unseren Kunden eine individuell angepasste Unterstützung bei Förderprogrammen anbieten. Seit 01. Februar 2024 ist eine neue Landesförderung für Salzburg – die Energieförderung – in Kraft getreten.

Wer wird gefördert?

PRIVATE

Die neue Energieförderung richtet sich an private Haushalte, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Eigentümer, Mieter oder Wohnrechtsinhaber handelt. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz mehr als 50 % als Haupt- oder Nebenwohnsitz genutzt wird.

 

BETRIEBE / LANDWIRTE

Die Landesförderung richtet sich an Betriebe, Landwirte, Vereine, Konfessionsgemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, unabhängig davon, ob dies Eigentümer, Mieter oder Wohnrechtsinhaber sind.

Was wird gefördert?

PRIVATE

Es wird die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen mit einer Leistung über 1 kWp auf oder an Gebäuden abgedeckt, einschließlich Nebengebäuden auf demselben Grundstück.

 

BETRIEBE / LANDWIRTE

Fördermittel für die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen können beantragt werden, welche mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind und eine Leistung von mehr als 1 kWp haben. Dies umfasst Installationen auf oder an Gebäuden sowie Nebengebäuden, welche am selben Grundstück stehen.

Ab wann erfolgt die Antragsstellung?

PRIVATE

Für private Haushalte kann der Antrag der Energieförderung im Nachhinein gestellt werden, jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung für die PV-Anlage.

 

BETRIEBE / LANDWIRTE

Bei Betrieben und Landwirten sollte der Antrag im Vorhinein gestellt werden. Dazu ist eine Baufreigabe, bevor mit dem Bau begonnen wird, relevant. Die Errichtung der PV-Anlage muss aber nach Genehmigung des Antrags innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

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